Rechtsprechung
VG Potsdam, 14.10.2014 - 3 K 2263/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 15 HuHV BB, § 6 HuHV BB
Ordnungsrecht - jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Befreiung von Jagdgebrauchshunden von Anzeigeverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 14.10.2014 - 3 K 2263/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 5 B 5.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Potsdam, 18.02.2014 - 3 K 1971/11
Die widersinnige stundenweise Anmeldung eines Jagdhundes
Auszug aus VG Potsdam, 14.10.2014 - 3 K 2263/11
Die Kammer sieht - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten - keine Veranlassung von ihrer bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. Urteil vom 18. Februar 2014 - VG 3 K 1971/11 -).Vielmehr spricht bereits der von der Beklagten zitierte Begründungstext zur Hundehalterverordnung vom 25. Juli 2000 dafür, dass der Verordnungsgeber davon ausgegangen ist, dass von besonders ausgebildeten Hunden im Sinne der drei Absätze des § 15 HundehV aufgrund der Ausbildung der Hunde und der Ausbildung ihrer Halter generell ein geringeres Gefahrenpotential ausgeht, wofür die Tatsache spricht, dass u. a. Halter von Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdprüfung bestanden haben, keiner Sachkundeprüfung bedürfen und auch von der Vorlage eines Führungszeugnisses - nach der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - befreit sind, wie der Kammer aus dem Parallelverfahren 3 K 1971/11 bekannt ist.
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus VG Potsdam, 14.10.2014 - 3 K 2263/11
Gerichte sind befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1998 - 1 BvR 520/83 -, zitiert nach juris).